PSYCHOTHERAPIE IN DER KOSTENERSTATTUNG

(AUSSERVERTRAGLICHE PSYCHOTHERAPIE)

Sollten Sie innerhalb eines "zumutbaren" Zeitraums keinen Therapieplatz bei einem Vertragspsychotherapeuten mit einem Kassensitz erhalten, können Sie bei Ihrer Kasse anfragen, ob diese im Kostenerstattungsverfahren (außervertraglichen Psychotherapie) die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis übernehmen würde. Dies wird von den Kassen unterschiedlich gehandhabt. Sie benötigen dazu auf jeden Fall folgende Unterlagen/Protokolle:

  1. ein Protokoll der erhaltenen Absagen der niedergelassenen Psychotherapeuten (Name des Therapeuten, Datum der Anfrage, Wartezeit auf einen freien Platz)
  2. eine Dringlichkeitsbescheinigung eines Facharztes (Psychiater, Neurologe) oder eines Psychologischen Psychotherapeuten (dieser sollte kassenzugelassen sein)
  3. einen Konsiliarbericht Ihres Hausarztes
  4. ggf, eine Anfrage unter Telefon 116117

Fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse an, ob und unter welchen Bedingungen die Kosten für eine Therapie in einer Privatpraxis übernommen werden könnten. Lassen Sie sich ggf. entsprechende Antragsformulare zustellen.

s. dazu auch:

Link zur Bundespsychotherapeutenkammer - Ratgeber Kostenerstattung

Link zu therapie.de - Kostenertattung    

Link zum SGB V § 13