Sollten Sie innerhalb eines "zumutbaren" Zeitraums keinen Therapieplatz bei einem Vertragspsychotherapeuten mit einem Kassensitz erhalten, können Sie bei Ihrer Kasse anfragen, ob diese im
Kostenerstattungsverfahren (außervertraglichen Psychotherapie) die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis übernehmen würde. Sie benötigen dazu auf jeden Fall folgende
Unterlagen/Protokolle:
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ein Protokoll der erhaltenen Absagen der niedergelassenen Psychotherapeuten (Name des Therapeuten, Datum der Anfrage, Wartezeit auf einen freien
Platz)
- eine Dringlichkeitsbescheinigung eines Facharztes (Psychiater, Neurologe) oder eines Psychologischen Psychotherapeuten (dieser sollte kassenzugelassen sein)
- einen Konsiliarbericht Ihres Hausarztes
- ggf. eine Anfrage unter Telefon 116117
Fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse an, unter welchen Bedingungen die Kosten für eine Therapie in einer Privatpraxis übernommen werden könnten. Lassen Sie sich ggf. entsprechende
Antragsformulare zustellen. Praxen, die diese Möglichkeit anbieten, finden Sie unter www.therapie.de oder
www.psych-info.de.
s. dazu auch:
Link zur Bundespsychotherapeutenkammer - Ratgeber Kostenerstattung
Link zu therapie.de - Kostenertattung
Link zum SGB V § 13