Mitglieder der Gesetzlichen krankenversicherung:

Nach entsprechender Beantragung kann Ihre Psychotherapie regulär über Ihre Krankenversicherung abgerechnet werden.

Sollten Sie keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten finden, beachten Sie bitte die Informationen zum sogenannten Kostenerstattungsverfahren. (s. Menüpunkt: KEIN THERAPIEPLAT FREI?).