Mitglieder der Gesetzlichen krankenversicherung:

Nach entsprechender Beantragung kann Ihre Psychotherapie regulär über Ihre Krankenversicherung abgerechnet werden.

Sollten Sie keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten finden, beachten Sie bitte die Informationen zum sogenannten Kostenerstattungsverfahren. (s.u.).