Nach entsprechender Beantragung kann Ihre Psychotherapie regulär über Ihre Krankenversicherung abgerechnet werden.
Sollten Sie keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten finden, beachten Sie bitte die Informationen zum sogenannten
Kostenerstattungsverfahren. (s. Menüpunkt: KEIN THERAPIEPLAT FREI?).